Risikolebensversicherung: Schutz für Extremsportler und Abenteurer

Welche Personenversicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind

Wer sich in Deutschland mit Extremsportarten oder gefährlichen Hobbys beschäftigt, sollte über eine spezielle Risikolebensversicherung nachdenken. Diese Versicherung bietet Schutz in Situationen, in denen herkömmliche Versicherungen nicht ausreichend abdecken oder Schäden komplett ausschließen. Zudem gibt es gesetzlich vorgeschriebene Personenversicherungen, die von der Gehaltsabrechnung abgezogen werden, sowie freiwillige Personenversicherungen wie die private Krankenversicherung, die private Rentenversicherung und die kapitalbildende Lebensversicherung. Besonders attraktiv sind die steuerlichen Begünstigungen, die mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung einhergehen. Darüber hinaus können einige freiwillige Zusatzversicherungen staatlich subventioniert sein, wie Programme aus der Zusatzrentenversicherung. Es ist ratsam, sich über zusätzliche Versicherungsprodukte zu informieren, insbesondere wenn man häufig im Ausland unterwegs ist und einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist. Eine Absicherung für Krankenrücktransporte ist in solchen Fällen besonders wichtig. Eine Beratung beim Bund der Versicherten kann bei Fragen und Unsicherheiten weiterhelfen.

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Gesetzlich vorgeschriebene Personenversicherungen:

Freiwillige Personenversicherungen:

Bei einigen dieser freiwilligen Zusatzversicherungen ergeben sich die Besonderheiten aus der staatlichen Förderung. Programme aus der Zusatzrentenversicherung werden staatlichen subventioniert. Mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung profitierst du von steuerlichen Begünstigungen.

Wenn du einer Extremsportart nachgehst oder in deiner Freizeit häufig einem hohen Risiko ausgesetzt bist, ist es ratsam, wenn du dich über zusätzliche Versicherungsprodukte informierst. Das betrifft beispielsweise die Absicherung für Krankenrücktransporte, wenn du oft ins Ausland verreist. Wichtig ist, dass du dich immer genau beraten lässt, wenn du Auslandsreisen antrittst, um dort deiner Sportart nachzugehen. Ein erhöhtes Risiko durch Freizeitaktivitäten besteht aber nicht nur im Urlaub. Deshalb solltest du dich im Zweifelsfall lieber zweimal informieren, um im Schadensfall ausreichend abgedeckt zu sein. Informationen kannst du beim Bund der Versicherten einholen.

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