Tipps für die erste Steuererklärung

Erfolgreich durchstarten

Zusammengefasst: Wenn du ein eigenes Einkommen hast, kommst du um die Abgabe einer Steuererklärung nicht herum – es sei denn, du fällst unter bestimmte Freibeträge. Es ist auch möglich, dass das Finanzamt explizit eine Steuererklärung von dir verlangt, unabhängig von deiner persönlichen Situation. Normalerweise musst du die Steuererklärung in den ersten sieben Monaten des Folgejahres einreichen.

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Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung einreichen (zum Beispiel, wenn du erwartest, Rückerstattungen für Ausgaben während deines Studiums zu erhalten). Es wird jedoch obligatorisch, wenn du selbstständig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig hast und dein jährliches Einkommen über dem Freibetrag liegt (derzeit: EUR 12.250 für Singles). Darüber hinaus musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn du Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) in Höhe von über EUR 410 im Jahr erhältst. Wenn du verheiratet bist, kann auch die Steuerklasse deines Ehepartners dich zur Abgabe einer Erklärung verpflichten. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Quellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410 hinaus, verpflichten ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung.

Fristen für die Abgabe

Normalerweise musst du deine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Wenn der 31. auf einen Sonntag fällt, gilt der nächste Werktag als Fristende. Sollte die Frist nicht ausreichen, kannst du formlos eine Verlängerung beantragen. Falls du für die Steuererklärung einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, verlängert sich die Standardfrist auf Ende Februar des übernächsten Jahres. Für freiwillige Steuererklärungen hast du übrigens vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr Zeit.

Was kann von der Steuer abgesetzt werden?

Absetzbar – das bedeutet, dass es die Steuerlast mindert – sind hauptsächlich die Werbungskosten. Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit deinem Beruf stehen, können hier angegeben werden, wie beispielsweise die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte oder Fortbildungskosten.

Zusätzlich kannst du unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben absetzen. Das Finanzamt akzeptiert normalerweise unter anderem die Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.


Darüber hinaus kannst du unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” im Einzelfall Ausgaben, zum Beispiel im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen, geltend machen. Auch Schäden durch Naturkatastrophen (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) können die Steuerlast senken.


Zuletzt kannst du unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend machen (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).

Wichtige Informationen

Benötigte Unterlagen

Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden können, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Wenn du selbstständig bist, musst du möglicherweise eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle deine Einnahmen und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).

Wenn du Ausgaben steuermindernd angeben möchtest, solltest du natürlich alle entsprechenden Nachweise (z.B. Krankenhausrechnungen und Quittungen) griffbereit haben. Wichtig: Diese müssen nicht zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Allerdings kann das Finanzamt verlangen, dass du die entsprechenden Nachweise vorlegst. Außerdem bist du verpflichtet, die Nachweise mindestens fünf Jahre (bei Selbstständigen: zehn Jahre) aufzubewahren und gegebenenfalls vorzulegen.
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